Kontakt

Rainer Boch

Im Moos 6

88167 Stiefenhofen



Tel.:  08386 9623970

Fax:  08386 962165



info[at]boch-plan.de

www.boch-plan.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

  1. Dienstleistung

 

a) Ein Dienstleistungsbereich umfasst das Erstellen sämtlicher Planunterlagen von Entwurfsplanung, Bauantragsplanung,

Werk- bzw. Ausführungsplanung bis hin

zur Detailplanung aufgrund des Kenntnis-

standes eines Bauzeichners mit CAD oder

auf Wunsch auch per Handzeichnung.

 

b)           Ein weiterer Dienstleistungsbereich umfasst das

              Erstellen von Ausschreibungsunterlagen nach

              Ausführungsvorgaben des Auftraggebers.

 

c)           Bestandsaufnahmen und vereinfachte Gelände-

              aufnahmen mit Übernahme der ermittelten Daten

              in digitale Pläne gehören ebenso zum Leistungs-

              angebot.

 

d)           Auch werden Plotaufträge in Schwarzweiss- oder

              als Farbplots bearbeitet. Ausführbar sind einfache

              Plotaufträge in Schwarzweiss und in Farbe jeweils

              bis zu einer maximalen Blattgröße von A 0.

 

e)           Das Zeichenbüro „BochPlan“ behält sich vor die

              einzusetzenden Software-Lizenzen selbst zu wählen.

 

  1. Preise

 

Mündliche und schriftliche Preisangebot werden erst

mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit

Unterzeichnung eines Vertrages. Die Arbeitsleistung wird je nach Vereinbarung über ein Pauschalhonorar oder

über Stundenabrechnung abgerechnet. Der dabei anzusetzende Stundensatz beträgt  43,00 EUR zuzüglich der

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Zahlung

 

a)           Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung der

              vereinbarten Dienstleistung. Bei über einen längeren

              Zeitraum erstreckenden Leistungen können Teil-

              rechnungen gestellt werden.

Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug.

Wir weisen darauf hin, dass nach §286 Abs. 3 BGB Verzug auch ohne Mahnung eintritt,

wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung erfolgt.

 

b)           Die Abrechnung erfolgt ohne Rücksicht der weiteren

              Verwendung durch den Auftraggeber.

 

  1. Lieferung

 

a)           In der Regel werden Ausdrucke in einfacher Fertigung

              bis zu einer Größe von A0 in Schwarzweiss oder Farbe

              erstellt.

              Mehrfertigungen werden nach Kontrolle und Freigabe

              durch den Auftragggeber erstellt.

b)           Planfertigungen werden, wenn nicht als Pauschale im

              Auftrag beinhaltet, nach Anzahl bzw. qm verrechnet.

              Für A4-Kopien werden 0,30 €, für A3 0,60 € pro Kopie

              in Anrechnung gebracht, größere Ausdrucke werden

              mit 9,50 € pro qm verrechnet, diese Preise verstehen

              sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c)           Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe,

              wenn nicht anders vereinbart, in einem gängigen Aus-

              gabeformat für Plotter oder Großkopierer.

              Eine Ausgabe im Datenaustauschformat per E-Mail

              oder auf gängigen Datenträgern ist ebenfalls möglich.

d)           Die zugesandten bzw. übergebenen Unterlagen sind

              sofort auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen und

              Reklamationen sind umgehend anzuzeigen.

e)           Die Übersendung der Unterlagen in Papier oder digital

              erfolgt nur nach Absprache mit dem Auftraggeber.

f)            Liefertermine sind für beide Seiten verbindlich. Eine

              eventuelle Nichteinhaltung von Terminen ist rechtzeitig

              und schriftlich anzuzeigen.

              Kann ein Auftrag mangels projektbezogener oder fach-

              planerischer Angabe nicht fortgeführt werden, ruht

              dieser und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten

              Leistungen werden abgerechnet.

 

  1. Haftung

 

Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und

Urheberrechte an dem zu realisierenden Projekt zu be-sitzen und übernimmt die Haftung

für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische und konstruktive Fehler entstehen können.

 

  1. Gewährleistung

 

a)           Die zeichnerischen Vorgaben werden nach besten

              Wissen mit Hilfe geeigneter Software umgesetzt.

              Differenzen in den Vorgaben in zeichnerischer oder

              rechnerischer Form werden korrigiert und dem Auftrag-

              geber umgehend mitgeteilt.

b)           Fehlerhafte Eingaben durch den Dienstleister, die

              zwischen dem Datenversand und der Plotausgabe

              nicht mehr korrigiert werden können, gehen zu Lasten

              des Dienstleisters. Dies betrifft falsche Gerätetreiber-

              einstellungen, die eine fehlerhafte Wiedergabe der

              Strichstärken zur Folge hat und die Lesbarkeit der

              Zeichnung beeinträchtigt.

c)           Tipp- und Druckfehler gehen zu Lasten des Dienst-

              leisters und werden kostenfrei ersetzt.

d)           Das Zeichenbüro behält sich vor softwareeigene

              Einstellungen zu nutzen. Eine Eingabe, welche auf

              Datenaustauschformate abgestimmt ist, bedarf einer

              gesonderten Regelung.

              Für technische Probleme beim Einlesen von Daten

              seitens des Auftraggebers kann keine Gewähr über-

              nommen werden. Das Einlesen wird nach Vorgabe

              des Auftraggebers durch diverse Veränderungen der

              Einstellungen versucht zu ermöglichen.

 

  1. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.

 

  1. Unwirksamkeit

 

Sollten sich Bestimmungen in den hier aufgeführten AGB´s ganz oder teilweise als nicht rechtswirksam erweisen,

so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stiefenhofen, im Oktober 2022

Änderungen vorbehalten

 

BochPlan, Rainer Boch, Im Moos 6, 88167 Stiefenhofen

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