a) Ein Dienstleistungsbereich umfasst das Erstellen sämtlicher Planunterlagen von Entwurfsplanung, Bauantragsplanung,
Werk- bzw. Ausführungsplanung bis hin
zur Detailplanung aufgrund des Kenntnis-
standes eines Bauzeichners mit CAD oder
auf Wunsch auch per Handzeichnung.
b) Ein weiterer Dienstleistungsbereich umfasst das
Erstellen von Ausschreibungsunterlagen nach
Ausführungsvorgaben des Auftraggebers.
c) Bestandsaufnahmen und vereinfachte Gelände-
aufnahmen mit Übernahme der ermittelten Daten
in digitale Pläne gehören ebenso zum Leistungs-
angebot.
d) Auch werden Plotaufträge in Schwarzweiss- oder
als Farbplots bearbeitet. Ausführbar sind einfache
Plotaufträge in Schwarzweiss und in Farbe jeweils
bis zu einer maximalen Blattgröße von A 0.
e) Das Zeichenbüro „BochPlan“ behält sich vor die
einzusetzenden Software-Lizenzen selbst zu wählen.
Mündliche und schriftliche Preisangebot werden erst
mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit
Unterzeichnung eines Vertrages. Die Arbeitsleistung wird je nach Vereinbarung über ein Pauschalhonorar oder
über Stundenabrechnung abgerechnet. Der dabei anzusetzende Stundensatz beträgt 43,00 EUR zuzüglich der
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
a) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung der
vereinbarten Dienstleistung. Bei über einen längeren
Zeitraum erstreckenden Leistungen können Teil-
rechnungen gestellt werden.
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug.
Wir weisen darauf hin, dass nach §286 Abs. 3 BGB Verzug auch ohne Mahnung eintritt,
wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung erfolgt.
b) Die Abrechnung erfolgt ohne Rücksicht der weiteren
Verwendung durch den Auftraggeber.
a) In der Regel werden Ausdrucke in einfacher Fertigung
bis zu einer Größe von A0 in Schwarzweiss oder Farbe
erstellt.
Mehrfertigungen werden nach Kontrolle und Freigabe
durch den Auftragggeber erstellt.
b) Planfertigungen werden, wenn nicht als Pauschale im
Auftrag beinhaltet, nach Anzahl bzw. qm verrechnet.
Für A4-Kopien werden 0,30 €, für A3 0,60 € pro Kopie
in Anrechnung gebracht, größere Ausdrucke werden
mit 9,50 € pro qm verrechnet, diese Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe,
wenn nicht anders vereinbart, in einem gängigen Aus-
gabeformat für Plotter oder Großkopierer.
Eine Ausgabe im Datenaustauschformat per E-Mail
oder auf gängigen Datenträgern ist ebenfalls möglich.
d) Die zugesandten bzw. übergebenen Unterlagen sind
sofort auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen und
Reklamationen sind umgehend anzuzeigen.
e) Die Übersendung der Unterlagen in Papier oder digital
erfolgt nur nach Absprache mit dem Auftraggeber.
f) Liefertermine sind für beide Seiten verbindlich. Eine
eventuelle Nichteinhaltung von Terminen ist rechtzeitig
und schriftlich anzuzeigen.
Kann ein Auftrag mangels projektbezogener oder fach-
planerischer Angabe nicht fortgeführt werden, ruht
dieser und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten
Leistungen werden abgerechnet.
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und
Urheberrechte an dem zu realisierenden Projekt zu be-sitzen und übernimmt die Haftung
für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische und konstruktive Fehler entstehen können.
a) Die zeichnerischen Vorgaben werden nach besten
Wissen mit Hilfe geeigneter Software umgesetzt.
Differenzen in den Vorgaben in zeichnerischer oder
rechnerischer Form werden korrigiert und dem Auftrag-
geber umgehend mitgeteilt.
b) Fehlerhafte Eingaben durch den Dienstleister, die
zwischen dem Datenversand und der Plotausgabe
nicht mehr korrigiert werden können, gehen zu Lasten
des Dienstleisters. Dies betrifft falsche Gerätetreiber-
einstellungen, die eine fehlerhafte Wiedergabe der
Strichstärken zur Folge hat und die Lesbarkeit der
Zeichnung beeinträchtigt.
c) Tipp- und Druckfehler gehen zu Lasten des Dienst-
leisters und werden kostenfrei ersetzt.
d) Das Zeichenbüro behält sich vor softwareeigene
Einstellungen zu nutzen. Eine Eingabe, welche auf
Datenaustauschformate abgestimmt ist, bedarf einer
gesonderten Regelung.
Für technische Probleme beim Einlesen von Daten
seitens des Auftraggebers kann keine Gewähr über-
nommen werden. Das Einlesen wird nach Vorgabe
des Auftraggebers durch diverse Veränderungen der
Einstellungen versucht zu ermöglichen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.
Sollten sich Bestimmungen in den hier aufgeführten AGB´s ganz oder teilweise als nicht rechtswirksam erweisen,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stiefenhofen, im Oktober 2022
Änderungen vorbehalten
BochPlan, Rainer Boch, Im Moos 6, 88167 Stiefenhofen