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BochPlan
Rainer Boch
Im Moos 6
88167 Stiefenhofen
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Creativ-Studio Matschke, Jungensberg 11, 88167 Stiefenhofen, www.creativstudio-matschke.de
Informationspflicht nach ODR-Verordnung (Verordnung EU Nr. 524/2013), § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streibeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr und bei der Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehlheim, www.verbraucher-schlichter.de, zur Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.
1. Dienstleistung
a) Ein Dienstleistungsbereich umfasst das Erstellen sämtlicher Planunterlagen von Entwurfsplanung, Bauantragsplanung, Werk- bzw. Ausführungsplanung bis hin zur Detailplanung aufgrund
des Kenntnisstandes eines Bauzeichners mit CAD oder auf Wunsch auch per Handzeichnung.
b) Ein weiterer Dienstleistungsbereich umfasst das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen nach Ausführungsvorgaben des Auftraggebers.
c) Bestandsaufnahmen und vereinfachte Geländeaufnahmen mit Übernahme der ermittelten Daten in digitale Pläne gehören ebenso zum Leistungsangebot.
d) Auch werden Plotaufträge in Schwarzweiss- oder als Farbplots bearbeitet. Ausführbar sind einfache Plotaufträge in Schwarzweiss und in Farbe jeweils bis zu einer maximalen Blattgröße von A 0.
e) Das Zeichenbüro "BochPlan" behält sich vor die einzusetzenden Software-Lizenzen selbst zu wählen.
2. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebot werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Unterzeichnung eines Vertrages. Die Arbeitsleistung wird je nach Vereinbarung über ein
Pauschalhonorar oder über Stundenabrechnung abgerechnet. Der dabei anzusetzende Stundensatz beträgt 45,00 EUR zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlung
a) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung der vereinbarten Dienstleistung. Bei über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen können Teilrechnungen gestellt werden. Alle
Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Wir weisen darauf hin, dass nach §286 Abs. 3 BGB Verzug auch ohne Mahnung eintritt, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung
erfolgt.
b) Die Abrechnung erfolgt ohne Rücksicht der weiteren Verwendung durch den Auftraggeber.
4. Lieferung
a) In der Regel werden Ausdrucke in einfacher Fertigung bis zu einer Größe von A0 in Schwarzweiss oder Farbe erstellt. Mehrfertigungen werden nach Kontrolle und Freigabe durch den
Auftragggeber erstellt.
b) Planfertigungen werden, wenn nicht als Pauschale im Auftrag beinhaltet, nach Anzahl bzw. qm verrechnet. Für A4-Kopien werden 0,30 €, für A3 0,60 € pro Kopie in Anrechnung gebracht, größere Ausdrucke werden mit 9,50 € pro qm verrechnet, diese Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe, wenn nicht anders vereinbart, in einem gängigen Ausgabeformat für Plotter oder Großkopierer.
Eine Ausgabe im Datenaustauschformat per E-Mail oder auf gängigen Datenträgern ist ebenfalls möglich.
d) Die zugesandten bzw. übergebenen Unterlagen sind sofort auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen und Reklamationen sind umgehend anzuzeigen.
e) Die Übersendung der Unterlagen in Papier oder digital erfolgt nur nach Absprache mit dem Auftraggeber.
f) Liefertermine sind für beide Seiten verbindlich. Eine eventuelle Nichteinhaltung von Terminen ist rechtzeitig und schriftlich anzuzeigen. Kann ein Auftrag mangels projektbezogener oder fachplanerischer Angabe nicht fortgeführt werden, ruht dieser und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden abgerechnet.
5. Haftung
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrechte an dem zu realisierenden Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische,
planerische und konstruktive Fehler entstehen können.
6. Gewährleistung
a) Die zeichnerischen Vorgaben werden nach besten Wissen mit Hilfe geeigneter Software umgesetzt. Differenzen in den Vorgaben in zeichnerischer oder rechnerischer Form werden
korrigiert und dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt.
b) Fehlerhafte Eingaben durch den Dienstleister, die zwischen dem Datenversand und der Plotausgabe nicht mehr korrigiert werden können, gehen zu Lasten des Dienstleisters. Dies betrifft falsche Gerätetreibereinstellungen, die eine fehlerhafte Wiedergabe der Strichstärken zur Folge hat und die Lesbarkeit der Zeichnung beeinträchtigt.
c) Tipp- und Druckfehler gehen zu Lasten des Dienstleisters und werden kostenfrei ersetzt.
d) Das Zeichenbüro behält sich vor softwareeigene Einstellungen zu nutzen. Eine Eingabe, welche auf Datenaustauschformate abgestimmt ist, bedarf einer gesonderten Regelung. Für technische Probleme beim Einlesen von Daten seitens des Auftraggebers kann keine Gewähr übernommen werden. Das Einlesen wird nach Vorgabe des Auftraggebers durch diverse Veränderungen der Einstellungen versucht zu ermöglichen.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.
8. Unwirksamkeit
Sollten sich Bestimmungen in den hier aufgeführten AGB's ganz oder teilweise als nicht rechtswirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen vorbehalten.
Stiefenhofen, im Dezember 2024
BochPlan, Rainer Boch, Im Moos 6, 88167 Stiefenhofen